Das Aktionsbündnis Pro Krankenhaus Schongau startete am 3. August 2022 das Bürgerbegehren für den Erhalt der beiden Krankenhäuser Schongau und Weilheim und gegen den Bau eines neuen Zentralklinikums im Landkreis.
Obwohl in den Kreistagssitzungen immer wieder betont wurde, dass sowohl die Standortauswahl für das mögliche Zentralklinikum ergebnisoffen als auch die Abwägung aller anderen Optionen inkl. Erhalt der beiden Standorte geplant ist, wird bei den öffentlichen Auftritten der Landrätin oder des Geschäftsführers der Krankenhaus GmbH nur von der Zukunft des Zentralklinikums in Weilheim gesprochen.
Die Petition, die von Februar bis Mai durchgeführt wurde, hat ein Stimmungsbild für die Kreisräte ermittelt, das aber leider wirkungslos geblieben ist. Nun ist Zeit, dass die Bürger ihre Meinung durch ein Bürgerbegehren offiziell abgeben. Teilnahmeberechtigt sind alle Bürger über 18 Jahren, mit deutschem oder EU Pass und Hauptwohnsitz im Landkreis.
Dies ist der Wortlaut des Bürgerbegehrens:
Sind Sie dafür, dass kein Zentralkrankenhaus gebaut wird, sondern dass die beiden Krankenhäuser in Schongau und Weilheim langfristig betrieben werden mit Gewährleistung einer Grund- und Regelversorgung mindestens der Stufe 1 sowie einer Notfallversorgung an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden am Tag, und dass am Standort Schongau die Geburtenstation weiterbetrieben wird?
Begründung:
So können Sie mitmachen:
WICHTIG!!!!! Bitte achten Sie darauf, dass auf einer Liste nur Personen aus jeweils einer Gemeinde unterschreiben dürfen.
Das Aktionsbündnis hat sich vorgenommen, die Unterschriften bis zum 8. September zu sammeln. Notwendig sind dazu 5% der stimmberechtigten Landkreisbürger, also etwa 5500 Unterschriften.
Machen Sie mit und setzen Sie sich für Ihre Krankenhäuser und das Personal dort ein: Unterschreiben Sie selbst, sammeln Sie Unterschriften oder unterstützen Sie uns mit einer Spende
Ein kurzer Ausblick: Wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist, dann werden im nächsten Schritt in allen Gemeinden Listen zum Bürgerentscheid ausliegen. Für den Bürgerentscheid, der dann für den Kreistag bindend ist, muss also später nochmal unterschrieben werden.
Bitte auf jeder Liste nur Bürger:innen aus einer Gemeinde unterschreiben lassen!