Aktionsbündnis Pro Krankenhaus Schongau
 
Für eine gute Gesundheitsversorgung im Landkreis

2. Informationsbrief an die Kreisrätinnen und Kreisräte sowie die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Weilheim-Schongau

 
Das Aktionsbündnis Pro Krankenhaus Schongau reflektiert heute über die Pläne für das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und das ambulante OP-Zentrum (amb. OPZ) am Krankenhaus Schongau.

In dem Strukturgutachten von Prof. Dr. Roeder werden auf den Seiten 32 und dann nochmals detaillierter auf den Seiten 73 ff aufgeführt, welche Rollen ein MVZ und ein amb. OPZ haben könnten. Das Fazit ist: Die Zahlen der ambulanten Versorgung steigen jährlich an und die Vergütung der ambulanten Behandlungen wird in den kommenden Jahren möglicherweise verbessert.

Nicht nur die vielen Konjunktive in den Ausführungen vermitteln die Unsicherheit, ob dies zu belastbaren Zahlen für einen betriebswirtschaftlichen Erfolg führt, sondern auch die bisherigen Informationen über den Betrieb des MVZ in Schongau. Zwei der drei Praxen werden von Ober- bzw. Chefärzten der Krankenhaus GmbH geleitet, die ihre Praxen jeweils 2,5 Tage pro Woche geöffnet haben.  Die anderen Zeiten, kann man vermuten, arbeiten sie dann (in Teilzeit?) im Krankenhausbetrieb.
Der Aufbau des MVZ in Schongau ist noch in Entwicklung. Um einen Facharzt anzusiedeln, muss ein Sitz für die Fachrichtung erworben werden. Die Refinanzierbarkeit bleibt mit oben genannten Praxiszeiten eine Frage als auch die Optionen für weitere Sitze, da in unserer Region alle Fachrichtungen zu mehr als 100% Abdeckung vertreten sind.

Ambulante OPZ sind sicher gute Ergänzungen an oder in der Nähe von bestehenden Krankenhäusern, da die Vielfalt der Operationen, die keine stationäre Aufnahme erfordern, steigt. Denken Sie aber an die Patienten, die nach einer OP zuhause nicht dementsprechend versorgt werden können oder bei denen es in oder nach der Operation zu Komplikationen kommt. Da in Schongau die Grund- und Regelversorgung spätestens mit der Fertigstellung des Zentralklinikums nicht mehr existieren wird, ist ein amb. OPZ ohne Anbindung an eine mögliche stationäre Versorgung unattraktiv. Auf Seite 66 sind in der Abbildung 22 das ambulante OPZ und Ausbildungszentrum dementsprechend nur noch „optional“ in Schongau angesiedelt. In Schongau soll also nichts erhalten bleiben.

Wir fordern Sie als unsere Kreisräte deshalb auf, dafür zu sorgen, dass der Landkreis Weilheim-Schongau die Grund -und Regelversorgung auch im westlichen Landkreis aufrecht erhält, so dass das Zusammenspiel von ambulanten und stationären Einrichtungen zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung als auch zum wirtschaftlichen Erfolg werden kann.

Für das Aktionsbündnis:
Regina Maria Haugg
Stefan Konrad
Daniela Puzzovio
kontakt@pro-krankenhaus-sog.de