Aktionsbündnis Pro Krankenhaus Schongau
 
Für eine gute Gesundheitsversorgung im Landkreis

Ergebnis des Bürgerentscheids vom 4. Dezember 2022

Insgesamt sind 52.346 gültige Stimmen (dies entspricht 48,2% Beteiligung) abgegeben worden,

davon haben 35.151 (67,2%) mit JA

und 17.195 (32,8%) mit NEIN gestimmt.

Die Gesamt- und Einzelergebnisse der Gemeinden sind nachzulesen auf der Webseite des Landratsamts Weilheim-Schongau.


VIELEN DANK FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG DES BÜRGERENTSCHEIDS!

Mehr als zwei Drittel der Bürger haben sich damit


  • gegen eine Zentralklinikum,
  • für den langfristigen Erhalt der beiden Krankenhäuser in Schongau und Weilheim mit einer Gewährleistung einer Grund- und Regelversorgung mindestens der Stufe 1 sowie einer Notfallversorgung an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden am Tag
  • und für den weiteren Betrieb der Geburtenstation am Standort Schongau


entschieden.


Jetzt heißt es dran bleiben!

Wir werden genau beobachten, was geschieht und natürlich auch weiter die Bürger in ihrem Willen unterstützen.


Informationen zum Bürgerentscheid

Am 5. Oktober 2022 wurde im Kreistag das Bürgerbegehren als formell richtig akzeptiert und deswegen wird am 4. Dezember 2022 im Landkreis ein Bürgerentscheid stattfinden.

Dabei können Sie über folgende Frage abstimmen:

„Sind Sie dafür, dass KEIN Zentralkrankenhaus gebaut wird, sondern dass die beiden Krankenhäuser in Schongau und Weilheim langfristig betrieben werden mit Gewährleistung einer Grund- und Regelversorgung mindestens der Stufe 1 sowie einer Notfallversorgung an 7 Tagen pro Woche und 24 Stunden am Tag und dass am Standort Schongau die Geburtenstation weiter betrieben wird?“.



Hier noch einmal unsere Standpunkte zu verschiedenen Themen:


1. Bürgerinformation und Transparenz

  • Eine Vielzahl der gestellten Fragen zum Strukturgutachten blieb unbeantwortet.
  • Bei mehreren Treffen zwischen der Krankenhaus GmbH und uns wurden die Bevölkerung und Presse ausgeschlossen, obwohl wir immer eine Öffentlichkeit gefordert hatten.
  • Nach der Übergabe der über 5000 gesammelten Unterschriften über openPetition ist nichts passiert. Dies zeigte wenig Interesse an der Meinung des Bürgers. Deshalb kam es zum Bürgerbegehren und jetzt zum Bürgerentscheid.


2. Warum macht es Sinn für den Erhalt der beiden Standorte als Grund- und Regelversorger zu stimmen?

  • Rein theoretisch und aus wirtschaftlicher Sicht könnte man einem Zentralkrankenhaus zustimmen.
  • Praktisch gesehen, müssen in unserem Landkreis mit der langen West-Ost-Achse beide Standorte erhalten bleiben. Im hügeligen Alpenvorland verlängern sich in den Wintermonaten die Fahrtzeiten.
  • Schlechte öffentliche Nahverkehrsverbindungen sprechen auch für den Erhalt beider Standorte.
  • Die Betonung lag im Gutachten auf der „Qualität der medizinischen Versorgung“. Aber Erreichbarkeit und Akzeptanz der Patienten und Besucher gehören auch zur Qualität der Versorgung!
  • Auch in anderen Landkreisen wurde von den Verantwortlichen die politische Entscheidung für mehrere Häuser mit Spezialisierung anstelle von Zentralisierung getroffen.


3. Wie könnte es nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid weitergehen?

Wir erwarten, dass die Stimmen der Bürger ernst genommen werden und dementsprechende Aktivitäten folgen. So könnte dies aussehen:

  • Wichtig ist die Stabilisierung und Zukunftsorientierung mit einer Spezialisierung der beiden Häuser. Sicher ist es sinnvoll, sich externe Beratung dazu zu holen.
  • Schaffung von tatsächlichen Leuchttürmen, die sowohl Ärzte für die Weiterbildung als auch Patienten anziehen. Dies könnten – nur als Beispiel - in Schongau die Chirurgie mit den Robotern und in Weilheim die Innere mit der Stroke Unit für Schlaganfälle und dem Herzkatheter für Herzinfarkte sein. Dann wären beide Standorte attraktiv.
  • Falls Ärzten der Weg aus München heraus zu weit ist, dann vielleicht eine Kooperation von Schongau mit der Uni Augsburg? Von dort sind es 45 Minuten mit dem Auto und vielleicht auch absehbar, nach der Reaktivierung der Fuchstalbahn mit einer Haltestelle direkt am Krankenhaus, eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
  • Wahrscheinlich müssen für die Assistenzärzte auch noch andere Anreize wie z.B. Wohnraum geschaffen werden.


4. Zum Thema verpasste Fördergelder durch das Bürgerbegehren

Bitte lassen Sie sich davon nicht irritieren. Um Fördergelder zu beantragen, reicht es nicht, einen freundlichen Besuch bei Herrn Gesundheitsminister Holetschek zu machen. Bevor Fördergelder beantragt werden können und man damit auf die Liste kommt, bedarf es einiger Schritte:

  • Zuerst muss eine Bedarfsfeststellung gemacht werden. In diesem Schritt wird aufgrund der Patientenströme berechnet, wie groß ein Krankenhaus dort sein müsste. Diese Bedarfsfeststellung kann ohne möglichen Standort noch nicht gemacht worden sein, außer der Standort steht schon fest und die ganze Bewerbung um den Standort war eine Scheinaktion.
  • Danach muss ein Funktions- und Raumprogramm erstellt werden, in dem alle gewünschten Fachabteilungen gelistet sind. Wenn das Ministerium diesem – meist nach einigen Hin- und Her-Verhandlungen zugestimmt hat.
  • Erst dann können Fachplaner europaweit ausgeschrieben und danach beauftragt werden.
  • Übrigens müssen das Grundstück gekauft, der Naturschutz geklärt und das B-Planverfahren abgeschlossen sein, also das Baurecht auf dem Grundstück geklärt sein, bevor – jetzt endlich – der Antrag beim Freistaat auf Förderung eingereicht werden kann. Dies alles kann leicht ein bis drei Jahre dauern.

Also kein Grund zur Panikmache. Viel wichtiger ist die nächste Frage.


5. Können wir uns ein neues Zentralkrankenhaus überhaupt leisten?

  • Wenn ein neues Zentralkrankenhaus etwa 500 Millionen Euro kosten wird und davon maximal 75% gefördert werden, dann bleiben dem Landkreis 125 Millionen Euro, die über die Kreisumlage getragen werden müssten. Dies heißt, dass alle Gemeinden mitzahlen und andere Projekte nicht finanziert werden können. Die ersten Ausgaben, die eingespart werden müssen, sind freiwillige Leistungen wie z.B. die Unterstützung von Vereinen.
  • Möglicherweise müssen von den Geldern, die in den letzten Jahren in die bestehenden Häuser gesteckt wurden, geförderte Anteile wieder zurückgezahlt werden. Auch dies verschlechtert die Finanzlage des Landkreises und aller Gemeinden.
  • Noch sind keine konkreten Aussagen gefallen, wie hoch das Einsparpotential mit einem Zentralkrankenhaus ist. Alle Mitarbeiter sollen gehalten werden. Das verspricht aber auch nicht unbedingt hohe Einsparungen. Kommen wir finanziell mit diesen Plänen vom Regen in die Traufe?


Wenn Sie der Meinung sind, dass dies gute Argumente sind, dann stimmen Sie am 4. Dezember 2022 beim Bürgerentscheid mit
JA

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